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Kosten | Erstattung

Wer ausschließlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann Leistungen des Heilpraktikers nicht über die Versicherung abrechnen.

Kostenerstattung erhalten Sie je nach gewähltem Tarif von

  • einer privaten Zusatzversicherung für Kassenpatienten, die Heilpraktiker-Leistungen abdeckt,
  • einer privaten Krankenversicherung,
  • der Beihilfe.

Wenn Sie über eine Zusatzversicherung als Kassenpatient nachdenken, können Sie sich kundig machen unter: https://www.versicherung-online.net/heilpraktikerversicherung

Bitte informieren Sie sich vorab über entsprechende Versicherungsleistungen aus Ihrem Vertrag.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Bitte beachten Sie, dass bei sehr komplexen Krankengeschichten der Zeitaufwand für die ausführliche Anamnese, Untersuchung, die Repertorisierung eines homöopathischen Mittels etc. nicht mit dem maximal vorgesehenem Abrechnungssatz abzudecken ist.
In sozialen Härtefällen finden wir eine Lösung. Bitte sprechen Sie mich im Erstgespräch darauf an.

Leistungen der Ayurveda-Medizin werden derzeit nur von der Barmenia und der Securvita-KV übernommen.
Psychotherapie: nur die Continental übernimmt Kosten für 20 Stunden pro Jahr.
Die anderen Versicherer schließen für diese beiden Leistungsfelder derzeit eine Kostenübernahme aus.
Die Kosten müssen als Selbstzahler in vollem Umfang übernommen werden.

Bei größeren Maßnahmen wie z. B. einer Ausleitungskur (Pañcakarma) erhalten Sie nach Anamnese und Diagnostik einen individuellen Behandlungsplan, verbunden mit einem Kostenplan.

Ernährung und Yoga sind wichtige Bausteine einer Kur. Die individuelle Anleitung befähigt, individuelle Ernährungspläne anhand von Rezepten zuhause selbst zu kochen und Ihr Medical-Yoga-Programm selbständig durchzuführen.

Häufig stehen Beschwerden in direktem Zusammenhang mit beruflichen Problemen, die dann ebenfalls beleuchtet werden. Das Honorar für diese Coaching-Leistungen können Sie in Ihrer Steuererklärung steuermindernd geltend machen.